Liebe Suzuki Kundinnen und Kunden,
die Entwicklung der Pandemie bestimmt weiterhin unseren Alltag. Mit dem Voranschreiten der Impfkampagne verändert sich allerdings die Bewertung der Situation vor Ort. Die lokalen Gegebenheiten entscheiden jeweils über die möglichen Kontakte. Dabei wird der Inzidenzwert in Zukunft mutmaßlich nur eines von mehreren Entscheidungskriterien sein.
Weil die aktuellen Verhältnisse vor Ort natürlich variabel sind, bitten wir Sie, sich direkt auf der Website Ihres bevorzugten Suzuki Partners nach seiner spezifischen Situation zu erkundigen.
Häufig gestellte Fragen
Sind die Suzuki Auto- und Motorradhäuser sowie Marine-Händler offen?
Derzeit gibt es keinen generellen Lockdown, die Suzuki Auto- und Motorradhäuser sowie Marine-Händler sind offen. Den Status Ihres Suzuki Partners können Sie ganz unproblematisch über seine jeweilige Händlerseite abfragen.
Was muss ich beachten, wenn ich meinen Händler besuchen oder eine Probefahrt machen möchte?
Ausschlaggebend sind jetzt immer die Gegebenheiten vor Ort – deshalb empfiehlt sich als erster Schritt eine telefonische Kontaktaufnahme mit Ihrem Suzuki Partner.
Beim Händler gelten weiterhin die Hygieneregeln: Abstand, Gesichtsmaske, Handhygiene.
Wichtig: Die einzelnen Bundesländer können – wie in der Vergangenheit bereits geschehen – natürlich aber auch noch eigene länderspezifische Regeln erlassen.
Was muss ich beachten, wenn ich mein Fahrzeug in die Suzuki-Werkstatt bringen will?
Schon bisher war der Werkstattservice zur Sicherstellung der individuellen Mobilität möglich. Dies natürlich unter Beachtung aller Hygienemaßnahmen und nach vorheriger Kontaktaufnahme - telefonisch oder per E-Mail - mit dem Vertragspartner. Daran hat sich nichts geändert.
Wen kann ich kontaktieren, wenn meine Suzuki-Werkstatt geschlossen ist?
Über unsere Händlersuche finden Sie weitere Vertragshändler in Ihrer Nähe.
Wer kann mir Fragen zu meinem Finanzierungs- oder Leasing-Vertrag beantworten?
Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Vertragspartner.