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Suzuki Garantien

Darauf ist Verlass: unbeschwerter Fahrspaß mit Suzuki Garantie.

Für einen Neuwagen oder einen Gebrauchten, für 3 Jahre oder ein paar Jahre mehr: Suzuki bietet Ihnen den Garantieumfang, der optimal zu Ihren Bedürfnissen passt.

 

 

Ein  von der Seite fotografierter Suzuki Ignis Hybrid in Caravan Ivory White Pearl Metallic, im Hintergrund eine Küstenlandschaft.

Suzuki Neuwagengarantie.

Auf jeden neuen Suzuki erhalten Sie 3 Jahre Garantie bis zu einer Laufleistung von 100.000 Kilometern. Die Neuwagengarantie umfasst zahlreiche Leistungen gemäß den Suzuki Garantiebestimmungen sowie einen umfassenden Mobilitätsservice. Zusätzlich sichern wir Ihren Suzuki mit einer 12-Jährigen Garantie gegen Durchrostung ab.

 

 

Neuwagenanschlussgarantie

Neuwagen-Anschlussgarantie1.

Wenn Ihre Suzuki Neuwagengarantie abgelaufen ist, können Sie mit der Neuwagen-Anschlussgarantie völlig unbeschwert weiterfahren. Damit profitieren Sie wahlweise 2 oder 3 weitere Jahre bzw. bis zu 150.000 km von umfangreichen Garantieleistungen im Rahmen der Anschlussgarantie- bzw. Reparaturkostenversicherung-Bedingungen.

 

 

Suzuki-Range-Gebrauchtwagengarantie.jpg

Suzuki Gebrauchtwagengarantie1.

Selbst wenn Ihr Auto älter als 5 bzw. 6 Jahre ist, können Sie sich unbeschwerten Fahrspaß sichern. Die Gebrauchtwagengarantie umfasst ähnliche Leistungen wie die Neuwagen-Anschlussgarantie und kann nach einer technischen Prüfung durch Ihren Suzuki Partner jedes Jahr aufs Neue abgeschlossen werden2, sogar für Modelle anderer Hersteller. Wenn Sie sich beim Gebrauchtwagenkauf von vornherein umfangreich absichern möchten, empfehlen wir unsere Fahrzeuge mit Suzuki Select Zertifikat.

 

Information und Inanspruchnahme.

Zu den Einzelheiten und Kosten sämtlicher Garantien und Services informiert Sie Ihr Suzuki Partner.
Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen stehen Ihnen europaweit Suzuki Partner zur Verfügung.

 

 

Probefahrtanfrage

Ihre Daten

Mit Stern (*) gekennzeichnete Felder sind erforderliche Angaben.

1

Gilt für die Fahrzeuge Ignis, Swift, Swift Sport, Vitara, S-Cross und Swace: Diese Fahrzeuge wurden ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonized Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 1. September 2018. Für diese Fahrzeuge (Ignis, Swift, Swift Sport, Vitara, S-Cross und Swace) liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor.
Die Umstellung auf WLTP macht eine Änderung der derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV) erforderlich. Diese Änderung der Pkw-EnVKV ist noch nicht erfolgt. Bis die gesetzlichen Bestimmungen überarbeitet wurden, müssen für die Verbraucherinformationen gemäß Pkw-EnVKV weiterhin die NEFZ-Werte verwendet werden. Da solche NEFZ-Werte für diese Fahrzeuge (Ignis, Swift, Swift Sport, Vitara, S-Cross und Swace) nicht vorliegen, können die Verbraucherinformationen gemäß Pkw-EnVKV nicht erteilt werden.
Zu Ihrer Information haben wir neben den Verbraucherinformationen gemäß Pkw-EnVKV die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.
Die Berechnung der Kfz-Steuer bemisst sich nach Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO₂-Wert des Fahrzeugs. Seit dem 1. September 2018 werden die WLTP-Werte herangezogen, um die Kfz-Steuer festzulegen.
Unter www.auto.suzuki.de/wltp erhalten Sie weitere Informationen über die hier angegebenen Werte nach dem WLTP-Prüfverfahren.

2

Gilt für den Across: Seit dem 1. September 2017 werden Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 ersetzt WLTP das bisherige Prüfverfahren, den Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind in der Werbung noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren und die Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden zur Vergleichbarkeit auf NEFZ-Werte zurückgerechnet, mit Ausnahme des Wertes für den Stromverbrauch. Die Berechnung der Kfz-Steuer bemisst sich weiterhin nach Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs. Seit dem 1. September 2018 werden dann aber die WLTP-Werte herangezogen, um die Kfz-Steuer festzulegen.

3

Jimny: Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonized Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 1. September 2018.
Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.
Unter www.auto.suzuki.de/wltp erhalten Sie weitere Informationen über die hier angegebenen Werte nach dem WLTP-Prüfverfahren.

4

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) (unter www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.

1

Ein Service der Real Garant Versicherungs AG, Marie-Curie-Straße 3, 73770 Denkendorf.

2

Bis zu einem Fahrzeugalter von 12 Jahren und einer Gesamtlaufleistung von max. 120.000 km bei Garantiebeginn.